TIPPS
Neue NoVA-Regelung ab 1.7.2021
Ab diesem Datum kommt es zu einigen einschneidenden Veränderungen hinsichtlich der Normverbrauchsabgabe:

- Ab 1.7.2021 unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 (also leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to hzGG - Caddy, Kastenwagen, Crafter, Amarok,..) der Normverbrauchsabgabe
- Für PKW wird der Höchststeuersatz von 32 auf 50 % angehoben
- Der Malus-Grenzwert wird von 275 g/km auf 200 g/km gesenkt. Für Fahrzeuge mit CO2-Emissionswerten von über 200 g/km werden je Gramm zusätzlich EUR 50,-- statt EUR 40,-- fällig !
Wie sich die neue Regelung auf einzelne Modelle aus unserem Nutzfahrzeugprogramm auswirkt, finden Sie hier !
Unser TIPP :
Nutzen Sie die Übergangsregelung - bei Kauf bis 31.05.2021 und Anmeldung bis 31.10.2021 gilt die bisher gültige Regelung !!
Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne !
Ihr Autohaus-Lang-Team Grieskirchen