Gesetzliche Regelung für Menschen mit Behinderung
Seit 30.10.2019 (NoVA-Befreiung) bzw. 1.12.2019 (Befreiung motorbezogene Versicherungssteuer und Gratisvignette) gelten neue gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Unter gewissen Voraussetzungen gilt die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe beim Autokauf, die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Anspruch auf die Gratisvignette !

- das Fahrzeug ist ausschließlich auf Menschen mit Behinderung zugelassen
- die Behinderung wird nachgewiesen ( ausschließlich durch einen Behindertenpass mit der Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" bzw. "Blindheit" oder einen gültigen Ausweis gemäß §29b StVO)
- es besteht eine eigene Lenkerberechtigung oder es kann glaubhaft gemacht werden, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für die persönliche Beförderung benützt wird
- das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges übersteigt nicht 3,5 Tonnen (gilt nur für die Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer und für die Gratisvignette)
Genaue Details erfahren Sie bei unseren Verkaufsberatern oder auf www.bmf.gv.at